Bildungsurlaub und Förderungen

'Kompass' - Förderung für Solo-Selbstständige

Du kannst dir als Solo-Selbständige:r über das Förderprogramm "Kompass" bis zu 90% der Kosten erstatten lassen!

  • Du möchtest dich in deiner Selbständigkeit weiterentwickeln – ohne dass dich finanzielle Hürden bremsen?

  • Mit der KOMPASS-Förderung kannst du bis zu 90 % deiner Weiterbildungskosten erstattet bekommen – maximal 4.500 € pro Jahr. So wird es leichter, dir genau die Qualifikationen zu sichern, die dich beruflich und persönlich weiterbringen.

  • Alle unsere Weiterbildungen, die innerhalb von 6 Monaten abgeschlossen sind, sind förderfähig und unterstützen dich dabei, deine Kompetenzen zu vertiefen, dich klarer zu positionieren und deine Arbeit nachhaltig zu erweitern.
Weitere Informationen zur Kompass-Förderung

Dein Vorteil:

Du zahlst nur 10 % Eigenanteil, den Rest übernimmt die Förderung.
Alle 12 Monate kannst du einen neuen Qualifizierungsscheck beantragen.

Wer kann gefördert werden?

Die Förderung richtet sich an Solo-Selbstständige, die

  • einer 100%ig selbstständigen Tätigkeit folgen
  • seit mindestens 2 Jahren selbständig sind,
  • in Deutschland leben und arbeiten,
  • höchstens einen Vollzeitmitarbeitenden beschäftigen.

Erfüllst du diese Kriterien? Dann kannst du die Förderung beantragen:

  • Antrag stellen: Du erhältst von uns die notwendigen Unterlagen zu unserer Weiterbidung, für welche du dich fördern lassen möchtest und den Kontakt zur Förderstelle. Schreibe dafür eine Email an info@intouch-massage.de
    Ein persönliches oder virtuelles Erstberatungsgespräch bei einer Förderstelle ist verpflichtend.

  • Durchstarten: Nach der Zusage meldest du dich zur Weiterbildung an.
    Nach dem erfolgreichen Abschluss der Weiterbildung erhältst du die ESF-Fördersumme (Europäischer Sozialfonds)

Weitere Infos zur Kompass-Förderung findest du auf der offiziellen Seite unter

Sollte die Kompass-Förderung für dich nicht in Frage kommen, gibt es weitere Fördermöglichkeiten der Länder oder des Bundes:

Öffentliche Förderung

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, öffentliche Förderung für die eigene Weiterbildung zu beantragen und zu erhalten. Diese gilt auch für die Aus- und Weiterbildungen der InTouch® Massageschule.

Die uns bekannten Förderungen sind:

Es ist gut möglich, dass es noch weitere Förderungsmöglichkeiten gibt, die uns bisher noch nicht bekannt sind. Bitte erkundige dich selbst bei der entsprechenden Beratungsstelle deines Bundeslandes, ob dieses eine oder mehrere Bildungsförderungen anbietet und ob du die entsprechenden Voraussetzungen erfüllst, um sie zu erhalten.

Wichtig: Für manche der Förderungen ist es Voraussetzung, dass deine Anmeldung zu einer Fortbildung erst nach dem Gespräch bei einer anerkannten Beratungsstelle und dem Erhalt der Förderung erfolgt!

Bildungsurlaub

Die meisten unserer Weiterbildungen sind im Bundesland Hamburg für Bildungsurlaub anerkannt. Du findest im Buchungsfeld der entsprechenden Weiterbildungen einen entsprechenden Hinweis ('als Bildungsurlaub anerkannt').

Aber auch, wenn du nicht in Hamburg lebst, hast du meist die Möglichkeit, mit dieser Anerkennung Bildungsurlaub beantragen zu können: Viele Arbeitgeber akzeptieren auch die Anerkennungen aus anderen Bundesländern, um Bildungsurlaub zu gewähren. Es lohnt sich also, bei deinem Arbeitgeber nachzufragen.

Wenn du unter diesen Bedingungen Bildungsurlaub beantragen kannst, melde dich gerne zu der entsprechenden Weiterbildung an und vermeke im Textfeld, dass du Bildungsurlaub erhältst. Wir senden dir daraufhin die Unterlagen für deinen Arbeitgeber zu.

Bei weiteren Fragen wende dich gerne an das Sekretariat unter der Telefonnummer 0421-40897852 oder unter der Email info@intouch-massage.de (Katrin Mencz).