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Es gibt verschiedene Möglichkeiten, öffentliche Förderung für die eigene Weiterbildung zu beantragen und zu erhalten. Diese gilt auch für die Aus- und Weiterbildungen der InTouch Massageschule.
Die InTouch Massageschule akzeptiert Prämiengutscheine aus dem Programm „Bildungsprämie“ bis zu einer Höhe von max. 500 Euro.
Das Programm "Bildungsprämie" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung fördert Erwerbstätige und Selbstständige mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis zu 20.000 Euro (Verheiratete bis zu 40.000 €). Gefördert werden berufsrelevante Maßnahmen. D.h. TeilnehmerInnen, die über ein geringes Einkommen verfügen oder arbeitsuchend sind, sind förderberechtigt, sofern sie sich beispielsweise ein zweites berufliches Standbein aufbauen wollen. Darüber besteht allerdings keine Nachweispflicht.
Der Prämiengutschein deckt die Hälfte der Weiterbildungskosten bis zu einer max. Höhe von 500 Euro.
Beispiel:
Die InTouch Massageausbildung kostet 1.990 Euro. 500 Euro deckt der Prämiengutschein ab. Die restlichen 1.490 Euro trägt der Teilnehmer selbst.
Wichtig! Die Anmeldung zu einer Fortbildung darf erst nach dem Gespräch bei einer anerkannten Beratungsstelle und dem Erhalt des Prämiengutscheins erfolgen! Für den Fall, dass die Förderung von Seiten des Bundesministeriums abgelehnt wird, kommen die gesamten Kosten einer Weiterbildung auf den Teilnehmer zu.
Weitere Informationen: www.bildungspraemie.info
Kostenlose Hotline 0800/2623000
Sprechen sie uns an. In Einzelfällen ist es möglich, die Aus-und Weiterbildungen der InTouch Massageschule für das jeweilige Bundesland als Bildungsurlaub zu beantragen.
Bitte wenden sie sich an das Sekretariat unter der Telefonnummer 05651-330515 (Frau Dagmar Ballhaus).